Sehr geehrte Herren und Herren,
Sie werden gebeten den Beschuldigten auch von hinten zu empfangen.
Schutzvorrichtungen sind bereits eingerichtet (Filzbekämpfung; Schimmelfilzbekämpfung; Kunsthaarkamm).
Die Geschworenen sind berechtigt, den Beschuldigen (gem. § 175) auch beim Antritt von hinten in Empfang zu nehmen.